Allohol und Waffengebrauch
Nein, es geht mir nicht um die philosophische Frage, ob die Flasche mit dem excellenten Reneklodenbrand der Hausbrennerei Weber in Pettensiedel halb leer oder halb voll ist. So oder so: Er ist wundervoll, Dankeschön!
Mir geht es mit diesem Beitrag um die Entscheidung des BVerwG – 6 C 30.13 – Urteil v. 22.10.2014, und nach ein paar Gläschen fange ich an Rechtsphilosophie zu betreiben.
Recht haben die Richter, Alkohol und Jagd, Waffengebrauch, vertragen sich nicht. Wer alkoholisiert ist, darf keine Waffe in die Hand nehmen. Schließlich ist das gefährlich und jeder sieht auch ein, daß sich beispielsweise Alkohol und Autofahren auch nicht vertragen. Oder?
Die Pressemitteilung macht deutlich:
Vorsichtig und sachgemäß geht mit Schusswaffen nur um, wer sie ausschließlich in nüchternem Zustand gebraucht und sicher sein kann, keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erleiden, die zu Gefährdungen Dritter führen können. Bei der vom Kläger konsumierten Alkoholmenge waren solche Ausfallerscheinungen jedenfalls nicht hinreichend sicher ausgeschlossen. Diese war vielmehr geeignet, die Reaktionsgeschwindigkeit sowie die Wahrnehmungsfähigkeit zu mindern und enthemmend zu wirken. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang bei dem Kläger im konkreten Fall alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufgetreten sind, ist unerheblich.
Was war passiert? Von einem Hochsitz aus erlegte der Jäger einen Rehbock mit einem Schuss. Auf der Rückfahrt wurde er von Polizeibeamten angehalten. Die Messung ergab 0,47mg/l, später auf der Wache 0,39mg/l. Die Waffenbesitzkarte und sicherlich auch der Jagdschein waren weg.
Der Autofahrer verliert bei dieser Alkoholkonzentration nicht den Führerschein, er zahlt ein saftige Bußgeld, verbringt während des einmonatigen Fahrverbotes seinen Urlaub im Ausland und läßt sich ggf. die noch fehlenden Tage von einem Studenten zur Arbeit und zurück kutschieren.
Was die Gefährlichkeit angeht: Müßte ich es mir aussuchen, würde ich die Nähe zum entsprechend alkoholisierten Waffenbesitzer wählen und mich vor dem Autofahrer mehr fürchten.
Wohlgemerkt, ich bin nicht für eine Bagatellisierung von Waffengebrauch unter Alkoholeinwirkung. Ich kann aber nicht vestehen, daß der wesentlich gefährlichere Umgang mit einem Auto nicht entsprechend geahndet wird. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes werden monatlich ca. 300 Verkehrstote gezählt. Die Statistik für das Jahr 2013 benennt 314 Getötete bei Straßenverkehrsunfällen unter Alkoholeinfluß und 4.843 Schwerverletzte.