Der Kollege Hoenig beschreibt, was so häufig vorkommt: Aufgrund einer Terminskollision bittet der Verteidiger um Verlegung des Termins und das Gericht fordert einen Nachweis.
Das ist nicht Usus! Erfahrene und erfolgreiche Richter (u.a. die mit kurzem Terminsstand) greifen vor der Terminierung eigenhändig zum Hörer und sprechen die Termine mit den beteiligten Verteidigern (und sogar Nebenklagevertretern) ab. Die anderen fordern einen Nachweis der Kollision.
Wenn das bei den Kollegen passiert, mit denen man diesbezüglich schlechte Erfahrungen gemacht hat, könnte ich das begreifen. Der Anwalt, der wahrheitswidrig eine Terminskollision behauptet, verstößt gegen das Wahrheitsgebot (§ 43a III BRAO) und muß mit einem anwaltsgerichtlichen Verfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft und einer erheblichen Strafe rechnen. Sicher gibt es solche Kollegen, sie sind aber derartig in der Minderheit, daß sie wahrlich nicht das Verhalten der Richter gegenüber einem Organ der Rechtspflege rechtfertigen, das seinen Beruf regelmäßig gewissenhaft und rechtschaffend ausübt.
Gestern bekam ich eine Abladung aus dem Süden Deutschlands, mein Flug war bereits gebucht:
Aus dienstlichen Gründen mußte der Termin verlegt werden
Auch unter den Richtern gibt es schwarze Schafe; da ich den Vorsitzenden noch nicht kennengelernt habe, unterstelle ich ihm, nicht dazu zu gehören ;-)