Amnestie im Waffenrecht

Ich werde es wohl nie begreifen! Wieder hat der Gesetzgeber eine befristete Amnestieregelung im Waffengesetz geschaffen.

Warum nicht unbefristet? Im Steuerrecht geht es ausweislich § 371 AO doch auch.

Wenn die Devise lautet: „So wenig Waffen wie möglich“, muß man doch die Gelegenheit schaffen, sich legal von den illegalen Waffen trennen zu können. Bis zum 31.12.2009 kann man sich der illegalen Waffen entledigen ohne sich selbst der Strafverfolgung auszusetzen.

§ 58 VIII WaffG
Wer eine am 25. Juli 2009 unerlaubt besessene Waffe bis zum 31. Dezember 2009 unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft. Satz 1 gilt nicht, wenn
1.
vor der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe dem bisherigen Besitzer der Waffe die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist oder
2.
der Verstoß im Zeitpunkt der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der bisherige Besitzer dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.

Update: Bitte beachten Sie, daß die Amnestie voraussetzt, daß die Waffe am 25.07.2009 bereits im Besitz desjenigen gewesen sein muß, der sie abgibt. Wer danach eine Waffe erwirbt und vor dem 31.12.2009 abgibt, wird bestraft. Der Vater, der seinem Sohn nach dem 25.07.2009 die Waffe abnimmt und zur Polizei bringt, macht sich strafbar. Die Amnestie bezieht sich auch nicht auf das Führen von Waffen, etc. Also bitte die Waffen kommentarlos abgeben und bloß nicht der Polizei erläutern, wer, wo, wann, wie, warum, etc.

Man kann nur hoffen, daß möglichst viele Waffen abgegeben werden. Bekannt ist die Vorschrift leider nicht.

Politikverdrossenheit 3

Berliner müssen mit höheren Mieten rechnen schreibt die Berliner Morgenpost:

Sollte das Klimaschutzgesetz in Berlin beschlossen werden, würden viele Mieten steigen. Das hat der Wohnungsunternehmer-Verband ausgerechnet. Für eine 60-Quadratmeter-Wohnung wäre eine Erhöhung um mehr als 100 Euro zu erwarten.
Das von Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linke) geplante Klimaschutzgesetz würde die Wohnkosten für die Hälfte der Berliner Bevölkerung drastisch in die Höhe treiben. Die Vorschriften, erneuerbare Energien zum Heizen des Gebäudes zu nutzen, führten zu Mieterhöhungen von mehr als 20 Prozent. Die ersatzweise mögliche Dämmung der Außenhaut auf höchstem Standard käme die Bewohner noch teurer.
Quelle: Berliner Morgenpost v. 31.08.2009

Da soll wieder ‚mal gearbeitet worden sein ohne zu denken. Frau Lompscher (bzw. ihrem Haus) wird vorgeworfen, weder die Klimaschutzwirkungen noch die Kosten ihres Gesetzes errechnet zu haben. Suchen in den diversen Datenbanken, beispielsweise der Berliner Parlamentsdokumentation ergeben keine Treffer für ein Berliner Klimaschutzgesetz. Der Entwurf war in vertretbarer Zeit von mir nicht zu finden. Also wohl „nur“ ein Referentenentwurf der den Fachverbänden vorgestellt wurde.

Dafür findet sich eine sorgfältig ausgearbeitete gemeinsame Stellungnahme der IHK und der Handwerkskammer, die den Verantwortlichen die Röte ins Gesicht treiben sollte.

Es sind nicht die Steuern, die mir wehtun; mich beleidigt die Art und Weise, wie sie ausgegeben werden.

Überweisungsdaten an die USA

SWIFT. Die Nachrichten, wonach die Daten nicht mehr auf US-amerikanischen Servern gespeichert werden, hat mich beruhigt. Seit 2001 hat das Schatzamt die Daten aus dem europäischen Zahlungsverkehr ausgewertet.

Diese Entscheidung führte zu massiven Durck auf die EU:

Die EU-Außenminister haben die schwedische Ratspräsidentschaft am 27.07.2009 einstimmig ermächtigt, bis September 2009 ein Abkommen auszuhandeln, welches den USA weiterhin Zugriff auf den innereuropäischen Zahlungsverkehr gewähren soll – nach wie vor ohne richterliche Anordnung und nicht nur im Rahmen gezielter Ermittlungen. Dieser Beschluss wurde mit der Stimme von Außenminister Steinmeier (SPD) gefasst.
Quelle: Datenspeicherung

Ob das nach dem Lissabon-Urteil noch möglich ist? Darf die EU in essentielle Rechte auf informationelle Selbstbestimmung in einer Art und Weise eingreifen, die selbst deutschen Richtern so nicht möglich wären?

Die TAZ bringt es auf den Punkt:

Der Terror mit den Bankdaten

Wahlprüfsteine

Die Hochrechnungen der Wahlen am 30.08.2009 entsetzen.

Für den denkenden Wahlberechtigten ist es schwierig von den Politikern konkrete Antworten auf dezidierte Fragen zu erhalten. Die Bundesrechtsanwaltkammer hat die Wahlprüfsteine 2009: Rechtspolitische Positionen der Anwaltschaft veröffentlicht.

Folgende Stichworte: Weiterlesen

Plötzliche Betroffenheit

Ich diktiere eine Klage und muß zur Begründung tief in die Geschichte der Rechtsberatung eindringen.

Die Ordnung des gesamten Rechtsberatungswesens in Deutschland, Eine Gedamtdarstellung der Gesetze, Verordnungen und Verbandsabkommen über die Rechtsberatung von Dr. Karl Heinken

Heinken, Die Ordnung des gesamten Rechtsberatungswesens in Deutschland

Einleitung:

Von grundsätzlicher Bedeutung sind ferner die Maßnahmen zur Ausscheidung jüdischer Rechtsberater. Dies ist geschehen durch eine Reihe von Maßnahmen, zuletzt durch die 5. und 6. Verordnung zum Reichsbügergesetz vom 20.06. und 31.10.1938 RBGl I S. 1403, 1545 und durch AV des MJM v. 17.10.1938 DJ. 1938, 1666. Danach ist die Beratung und Vertretung deutscher Volksgenossen durch Juden ausgeschlossen. Daß sich umgekehrt der deutsche Rechtswahrer nicht mit der Vertretung von Juden befassen kann, ist an sich selbstverständlich. Ein grundsätzliches Verbot ist jedoch für den Bereich der Partei durch Anordnung des Stellvertreters des Führers vom 19.12.1938, JW 1939, 84, ausdrücklich ausgesprochen.