Väter sind doof

Vater: Da du jetzt wieder in Berlin wohnst, mußt Du Dich hier in Berlin anmelden!

Sohn: Das lohnt sich doch gar nicht. Ich werde doch nicht hier in Berlin studieren, die ZVS schickt mich bestimmt nicht nach Berlin.

Es ist wichtig, daß Du Dich anmeldest. Es geht auch um Mittelzuweisungen, etc. Außerdem verlangt das Gesetz, daß Du Dich innerhalb von 14 Tagen anmeldest.

Heute ist der 22. August 2015; der erste freie Termin bei irgendeinem der Berliner Bügerämter ist am 21. Oktober 2015. Da hat das Semester längst begonnen und ich bin weg aus dieser wunderbaren Stadt.“

ScreenShotTerminvergabe - Auswahl des Tages

Benimm Dich nicht wie ein Kleinkind, schick ein Fax mit den notwendigen Daten an das Bürgeramt.

Du hast ja keine Ahnung!

ScreenShot Anmeldung einer Wohnung - Dienstleistungen - Service Berlin

Vater: Das sind ja schlimme Zustände …

Sohn: Schlimm ist, daß diese Stadt noch nicht einmal die Ernährung und medizinische Versorgung der Flüchtlinge sicherstellen kann und diese Staatsaufgaben von Privaten übernommen werden müssen.

Kluges Kind, ich gebe einen aus.

Sicherlich findet die Behörde dann irgendwann die Zeit dafür, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen meinen Sohn einzuleiten. Gegen mich bitte auch wegen psychischer Beihilfe.

Schwarze Schafe

Unfaßbar. Ich lese in einer Ermittlungsakte der Steuerfahndung

Der Steuerberaterin der Gesellschaft, Frau Susi Sorglos, ist der Aufenthalt des Rudi Ratlos nicht bekannt.
Das Steuerbüro hat seit Januar 2014 keinen Kontakt mehr zu Ratlos. Das Mandat wurde niedergelegt

Da verwechselt sich die Steuerberaterin mit einer Auskunftei. Weder darf sie Auskunft darüber erteilen, daß ihr der Aufenthalt unbekannt ist, noch, daß sie keinen Kontakt zu ihm hat. Auch die Tatsache, daß sie das Mandat beendet hat unterliegt dem Geheimnisschutz. Sie hat mitzuteilen, daß das Mandat beendet ist. Mehr nicht.

Das dürfte wohl ein Verstoß gegen § 203 StGB sein, sicher ist es aber ein erheblicher Verstoß gegen das Berufsrecht. Komisch, daß die Ermittlungsbehörden das nicht von Amts wegen verfolgen …

Parteireform statt Loch Ness

Sommerloch halt. Aber ist schon witzig wenn man einige der Vorschläge weiterdenkt:

Zuwanderer will die CDU künftig durch mehrsprachliche Materialien besser erreichen, für Menschen mit Leseschwäche soll es Materialien in leichter Sprache geben.
Quelle: 10 Ideen für Parteireform aus DER WELT

Ich hatte schon immer den Eindruck von Minderbegabten regiert zu werden. Die mit der Leseschwäche würde ich gerne im Rechtsausschuß sehen. Stellen für Germanisten sind im Bundestag rar gesät, diese Lücke könnte von Abgeordneten mit Leseschwäche gefüllt werden. Endlich Gesetze, die sich leichter lesen lassen. Oder waren die Gesetze früher besser lesbar, da die Menschen noch Latinum und Graecum besaßen?

Mehrsprachlich = Mehrsprachig?[1]

Man könnte in den Gremien Dolmetscher einsetzen, natürlich auch auf Gemeindeebene. Eine Sprache wäre deutsch. Aber die andere? Die, die mir einfallen, sprechen in dritter Generation weder deutsch noch die Sprache der Heimat ihrer Großeltern.

  1. [1] Das ist unfair, das hat der Redakteur der Welt verbockt. Im Programm heißt es „mehrsprachige“ Quelle: Bericht der Kommission „Meine CDU 2017“

Wahrheitserforschung und Netzpolitik.org und der Papst

Sommerloch und trotzdem interessiert sich keiner dafür?

Ist doch der Knall im All:

  1. Der Behördenleiter einer Bundesbehörde erstattet Strafanzeige.
  2. Der Generalbundesanwalt ermittelt aufgrund eines Anfangsverdachtes.
  3. Er gibt ein externes Gutachten in Auftrag, ob es sich um ein Staatsgeheimnis handelt, vgl. §§ 93 I, 94, 95, 96, 97 StGB.
  4. Der Bundesminister Maas stoppt den Gutachtenauftrag und sorgt für die Entlassung des GBA Range.
  5. Die Ermittlungen werden eingestellt, die Gründe nicht bekanntgemacht.

Entweder wurde ein Staatsgeheimnis veröffentlicht oder es ist kein Staatsgeheimnis. Ich möchte die Gründe wissen, die zur Entscheidung führen. Entweder es ist – oder es ist nicht. Philosophie pur. Wahrheit oder nicht.

In der Politik und der Presse scheint Konsens zu bestehen, daß es sich nicht um Staatsgeheimnisse handelte.

Wahrheit ist keine Mehrheitsfrage. Sie ist oder sie ist nicht. … Nicht der Konsens begründet die Wahrheit, sondern die Wahrheit den Konsens.

Quelle: Ratzinger, Einführung in das Christentum (1968)

Wer seine Politiker und die Presse über Wahrheitsfragen entscheiden läßt, gerät nicht zu Unrecht in den Verdacht, in einer Bananenrepublik zu leben.

Drei haben wir noch:
Ganz alt und unmodern
Nehmen Sie Ihren Hut, Herr Maas
Maas – geht gar nicht

Nehmen Sie Ihren Hut, Herr Maas

Sie haben genug Schaden an der Justiz, unserem Land angerichtet.

Die Bundesanwaltschaft macht, wozu sie berufen ist: Sie ermittelt, sobald der Anfangsverdacht einer Straftat gegeben ist, die zur Zuständigkeit des Oberlandesgerichtes im ersten Rechtszug gehört.

An einem Anfangsverdacht dürfte wohl keiner zweifeln. Und Zweifel sind nicht deswegen erlaubt, weil sich unter den Verdächtigen auch Journalisten befinden.

Jahrzehntelang haben sich die Justizminister davor gehütet, Weisungen im Einzelfall zu erlassen. Selbst die Einrichtung der P[1]-Abteilung in Berlin war unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Einmischung hart umstritten.

Kernpunkt der Ermittlungen ist die Frage, ob die veröffentlichten Daten Staatsgeheimnisse darstellen. Der Generalbundesanwalt Range gibt klugerweise ein externes Gutachten in Auftrag, ob es sich um Staatsgeheimnisse handelt.

Sie weisen ihn an, den Auftrag zurückzuziehen. Das für sich ist schon ein Skandal. Da mischt sich aus politischen Gründen der Minister in ein konkretes Ermittlungsverfahren ein. Das reicht, um Sie für das hohe Amt zu diskreditieren.

Es wird aber noch schlimmer. Der Generalbundesanwalt Harald Range zeigt Mut und benimmt sich wie ein preußischer Beamter: Er führt die Weisung aus und bringt klar zum Ausdruck, daß die Weisung rechtswidrig ist:

Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.

Und nun mißbrauchen Sie die Ihnen von uns eingeräumten Rechte erneut: Sie schicken den Genealbundesanwalt, der eine Orden verdient hat, in die Wüste. In den Ruhestand. Die formale Möglichkeit gibt Ihnen das Gesetz, § 54 BBG, denn der Generalbundesanwalt ist Politischer Beamter.

Die Stellung des politischen Beamten ist eine Sonderstellung und im Grunde ein Verfassungsverstoß, der der besonderen Rechtfertigung bedarf [2]. Der GBA gibt auf der Homepage der Behörde die Grundsätze zutreffend wieder:

Die beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass er sich in Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befindet. Er kann jederzeit ohne nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
Quelle: Homepage Generalbundesanwaltschaft

Die Gründe, warum Sie ihn in die Wüste schickten, liegen klar auf der Hand: Ihnen hat nicht gefallen, daß die Ermittlungen durchgeführt werden. Und den Auftrag zu widerrufen, nachdem ein vorläufiges Ergebnis die Daten als Staatsgeheimnisse klassifizierte, ist einfach nur noch widerlicher Populismus. Genau genommen kein Populismus, sondern der unaufgeforderte Kotau vor der Presse.

Range hat mir ein wenig mein Vertauen in die Staatsanwaltschaften wiedergegeben. Andere müssen sich nun verspotten lassen: Gestern begann ich ein Plädoyer mit der Fragestellung, ob wohl das Plädoyer des Staatsanwaltes vom Justizminister Dr. Markov vorgegeben wurde.

Berufspolitiker können auch jederzeit in den Ruhestand geschickt werden. Die Genossen werden schon für Sie sorgen, vielleicht ist ja irgendwo ein Botschafterposten, der Ihnen gefällt?

Maas – geht gar nicht. Hab ich doch schon immer gesagt ;-)

Nachtrag 06.08.2015 09:52 Uhr:

Die elitäre „Vereinigung der Bundesrichter und Bundesanwälte am Bundesgerichtshof“ hat eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie den Verdacht der Strafvereitelung im Amt durch den Herrn Bundesminister a.D. in spé Maas äußert:

Aufgrund der bislang vorliegenden Informationen aus den Pressemitteilungen des Bundesministeriums des Justiz und für Verbraucherschutz vom 4. August 2014 und des Generalbundesanwalts vom 2. und 4. August 2015 ergeben sich aus Sicht des Vereins der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshofs Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Behinderung der Ermittlungen des Generalbundesanwalts, die bis hin zu dessen Entlassung geführt hat. Es ist der Eindruck entstanden, dass in die laufenden prozessordnungsgemäßen Ermittlungen eingegriffen wurde, um ein bestimmtes – politisch gewolltes – Ergebnis zu erreichen, und zwar durch eine gezielte Steuerung der Beweisaufnahme. Die Expertise eines neutralen Gutachters sollte offenbar durch ein Behördengutachten des Ministeriums ersetzt werden.
Quelle: http://www.swr.de/blog/terrorismus/2015/08/05/bundesrichter-vereinigung-fordert-ueberpruefung-des-range-rauswurfs/

Machen Sie schnell, Herr Maas. Die Diskussionen schaden dem Ansehen der Bundesrepublik – auch im Ausland.

  1. [1]Politische Abteilung bei der Staatsanwaltschaft Berlin zur Strafverfolgung politisch motivierter Delikte
  2. [2]Christian Jasper: Religiös und politisch gebundene Ämter. Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1286. Verlag Duncker & Humblot, Berlin 2015. 550 S., 99,90 €.