Was machen die denn mit dem Totschläger?
Was für eine kuriose Einlassung des Angeklagten! Der Totschläger sei ein Sexspielzeug und keine verbotene Waffe.
… ist im Rahmen der Durchsuchung am 9. Mai 2014 in der Wohnung des Angeklagten ein Totschläger sichergestellt worden. Das Landgericht hat zwar die dazu abgegebene Einlassung des Angeklagten, es habe sich um ein von ihm und seiner Ehefrau genutztes Sexspielzeug gehandelt, rechtsfehlerfrei für widerlegt erachtet …
(BGH, Beschluss vom 04. Februar 2015 – 2 StR 414/14 –, Rn. 4)
Vielleicht hilft mir mal einer auf die Sprünge?[1] Wenn jemand ein Maschinengewehr als Sexspielzeig behandelt und das Gericht diese Einlassung nicht widerlegt, ist es nicht strafbar?
Ansonsten warten wir bis jemand mit einem Dildo erschlagen wird.