Den Knall nicht gehört

Das passiert selten: Ich bin sprachlos über die Antwort auf meinen Antrag auf Akteneinsicht.

Richter am AG Tiergarten widersetzt sich Corona-Regeln

Es ist das ständige Geschäft. Verteidiger benötigen die Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und die Gerichte gewähren die Akteneinsicht. Es gibt in Berlin Richter, die lassen die Akten nicht an Berliner Verteidiger versenden. Das kennen und mißbilligen wir seit Jahren.

Corona verändert die Verfahrensweise bei den Geschäftsstellen. Mittlerweile versenden die Geschäftsstellen die Akten und verzichten ausdrücklich auf die Versandpauschale. Man will die sozialen Kontakte nach Möglichkeit vermeiden.

Nicht so ein Richter am Amtsgericht Tiergarten. Er wünscht weiterhin die persönliche Abholung der Akte und hat keine Bedenken, daß ein Kollege sodann die Akten an Gerichtsstelle zurückgibt. So das Schreiben vom Dienstag, 16.03.2020:

Abholung der Akten auf der Geschäftsstelle in Corona-Zeiten

Jeder denkende Mensch bemüht sich im Moment darum, die sozialen Kontakte zu minimieren.

Akteneinsicht während der Pandemie

Dieser Richter versendet – aus organisatorischen Gründen (was für eine nichtssagende Begründung) – keine Akten innerhalb Berlins. Er verlangt mithin, daß die Einlaßkontrolle des Gerichtes passiert wird, die Geschäftsstelle für die Abholung und Rückgabe der Akte jeweils aufgesucht wird. Keine Bedenken hat er.

Er setzt nicht nur die Mitarbeiter des Gerichtes – natürlich kann die Akte nicht bei ihm persönlich abgeholt werden – dem Infektionsrisiko aus.

Das ist die Kehrseite der richterlichen Unabhängigkeit. Wir werden herausfinden, ob es nicht doch der Dienstaufsicht unterliegt.

Wir setzen auf soziale Distanzierung und halten den Kontakt per elektronischen Medien zu allen Beteiligten.

Wir sind auf allen Kanälen für Sie da. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

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