Polizei weigert sich Pumpgun abzuholen

[singlepic id=47 w=200 h=150 float=left]Sowas gibt es wohl nur im Waffenrecht. Alle Welt ist hysterisch bedacht, so wenig Waffen wie möglich im Land zu haben. Jemand hat unseren Beitrag Amnestie im Waffenrecht gelesen und verstanden, daß die Amnestieregelung nicht so ganz ungefährlich ist. Mit einer Pumpgun bewaffnet taucht er im Büro auf und gibt mir die Waffe, damit ich sie der Polizei zur Entsorgung zur Verfügung stelle.

Ein Anruf auf der Wache holte mich aus der Illusion zurück, daß ich überschwenglich dafür gelobt werde, eine gefährliche Waffe aus dem Verkehr gezogen zu haben. Man sei nicht bereit, bedeutete mir der Wachhabende, jemanden zu schicken, der die Waffe abholt. Mein Einwand, daß ich nicht bereit sei, mit einer Langwaffe über den Kurfüstendamm zu spazieren und die Waffe abzugeben, fruchtete nichts.

Sicherheitshalber habe ich den Sachverhalt nochmal per Fax übermittelt. Mal sehen, ob sie die Waffe doch abholen.

Update 10:47h: Anruf vom Abschnitt, in 10 Minuten käme ein Wagen vorbei. Zwei Minuten später, Anruf vom Wachleiter, daß er das Fax so nicht auf sich sitzen ließe und beendet das Gespächt mitten in meinem Satz mit den Worten

Ich hoffe nicht, guten Tag noch!

und legt auf.

Änderung der Berufsordnung für Anwälte zum 01.09.2009

In den BRAK-Mitteilungen 2009, 120 ist die Neuregelung des § 16a BORA amtlich bekannt gemacht worden. Die Pflichten des Rechtsanwaltes bei der Ablehnung der Beratungshilfemandate sind nunmehr folgendermaßen fixiert:

§ 16a Ablehnung der Beratungshilfe
(1) (aufgehoben)
(2) Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, einen Beratungshilfeantrag zu stellen.
(3) Der Rechtsanwalt kann die Beratungshilfe im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen oder beenden. Ein wichtiger Grund kann in der Person des Rechtsanwaltes selbst oder in der Person oder dem Verhalten des Mandanten liegen. Ein wichtiger Grund kann auch darin liegen, dass die Beratungshilfebewilligung nicht den Voraussetzungen des Beratungshilfegesetzes entspricht. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Rechtsanwalt durch eine Erkrankung oder durch berufliche Überlastung an der Beratung/Vertretung gehindert ist;
b) (aufgehoben)
c) der beratungshilfeberechtigte Mandant seine für die Mandatsbearbeitung erforderliche Mitarbeit verweigert;
d) das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant aus Gründen, die im Verhalten oder in der Person des Mandanten liegen, schwerwiegend gestört ist;
e) sich herausstellt, dass die Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse des Mandanten die Bewilligung von Beratungshilfe nicht rechtfertigen;
f) (aufgehoben)
g) (aufgehoben).

Erntedank

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Seit Jahren begleiten wir die Firma Klaus-Peter Niemann für ein geringes monatliches Entgelt mit Rat und Tat. Offensichtlich mit Erfolg.

Jetzt haben wir die Eröffnung der neuen Verkaufsräume gefeiert. Die Verdoppelung der Verkaufsfläche gestattet nunmehr die große Auswahl an LOEWE. TV, Audio und Equipmentprodukten, die in Berlin ihresgleichen sucht. Sehen und hören Sie u.a. Multimedia, Multiroomsysteme und Soundprojektoren, staunen Sie über die Bildqualität bei HD-TV!

Auf der IFA ist der LOEWE. Connect das von der Presse hoch gelobte Highlight. Im neuen Shop, der ausschließlich LOEWE. Produkte zeigt, erlebt der Besucher Connectivity in Reinkultur und sieht die verschiedenen Anwendungen live.

Die Ausstellungsfläche am Steglitzer Damm 37-39 offenbart LOEWE. Home-Entertainment zum Anfassen und führt den Besucher durch eine perfekt auf seine Persönlichkeit und seine Wünsche zugeschnittene Kombination hochexklusiver Geräte.

Das konnten sich anläßlich der Eröffnung des LOEWE. Mono-Shops,  nicht nur die geladenen Stammkunden, sondern auch die Führungskräfte von LOEWE. anschauen und waren begeistert.

Die Photos der Galerie geben nur Momentaufnahmen wieder, wir haben bis tief in die Nacht gefeiert.

Mir fiel wieder ein Zitat Abraham Lincolns ein:

A lawyer’s time and advice are his stock in trade

Mein Bibliothekar auf dem Weg nach oben

[singlepic id=25 w=320 h=240 float=left title=“Solon“ alt=“Solon“] Dr. Tillmann Röpenack ganz weit oben! Der Geschäftsführer der Solon Buch-Service GmbH klettert auch mit seinem Produkt für Anwaltskanzleien ganz nach oben.

Seit Jahren haben wir unsere umfangreiche Bibliothek mit Hilfe seiner Software im Griff. Über 1.000 Titel hat eine Mitarbeiterin seines Unternehmens bei uns aufgenommen und in die Datenbanken von Mein-Bibliothekar.de eingespielt. Dort können wir nach unseren Büchern und im Verzeichnis Lieferbarer Bücher recherchieren. Aber auch in vielen Klappentexten, Inhalts- und Stichwortverzeichnissen der Bücher kann recherchiert werden.

Schauen Sie sich dies beispielhaft mit ein paar Klicks in unserer Bibliothek an, für die wir Jahr für Jahr mehr als 10.000 € ausgeben und recherchieren, was bei uns gelesen wird:

Zugang zu Mein-Bibliothekar

Werberecht für Ärzte

lautete der Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack aus Freiburg, dem Enfant Terrible der Berufsrechtszene.

Kurzweilig ist es immer ihm zuzuhören. Und er kann wunderbar in Bildern sprechen, beispielsweise wenn er schildert, daß ihm ‚mal eine Verfassungsbeschwerde, wohl durch Kammerbeschluß, nicht zur Entscheidung angenommen wurde:

Bundesverfassungsgericht: Hat der Pförtner gesagt: „Nehmen wir nicht an!“

Der Deutsche Medizinrechtstag bietet manchesmal derartige Highlights, von denen der Vorsitzende Dr. Peter Müller hier berichtete: „Spaß mit der GKV und andere lautstarke Episoden auf dem Medizinrechtstag“

Der Kollege Kleine-Cossack hat aber auch kluge Sachen gesagt. Kann man in seinem Kommentar zum Berufsrecht nachlesen. Angeblich steht er bei einigen Kammern im Giftschrank.